Stadtteilbegehung und Selbsthilfetag zum Thema geplant
Barrierefreiheit bedeutet im allgemeinen, dass Gebäude und öffentliche Plätze, Arbeitsstätten und Wohnungen, Verkehrsmittel und Gebrauchsgegenstände, Dienstleistungen und Freizeitangebote so gestaltet werden, dass sie für alle ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Barrieren können demnach in sehr vielfältiger Weise auftreten. Etwa die Hausarztpraxis in der dritten Etage, die nur über die Treppe erreichbar ist, ein Übergang für Rollstuhlfahrer, der zugeparkt wird, Sitzbänke und öffentliche Toiletten, die fehlen, zu kurze Ampelschaltungen, kaputte Gehwege, fehlende Orientierungsquellen für Seh- und Hörgeschädigte oder, wie nachfolgend zu sehen, ein überfluteter Weg im Kringelgrabenpark, der nicht mehr passierbar ist.

Ein überfluteter Weg im Kringelgrabenpark wird zur Barriere.