Groter Pohl – Bürgerschaft beschließt 2. Auslegung des B-Plans


So sieht die aktuelle Fassung des B-Plans für das Areal „Groter Pohl“ aus. (Bild: Hansestadt Rostock)

Nach der öffentlichen Auslegung des ersten Entwurfs des B-Plans „Wohn- und Sondergebiet am Südring“ zum Jahreswechsel 2018/19 wurde aufgrund von zahlreichen Hinweisen und Anregungen deutlich, dass Änderungen und damit eine neue Auslegung zwingend erforderlich sind. Seit Anfang August liegen die Pläne für die 2. öffentliche Auslegung des B-Plans vor. Am 17. September hat die Rostocker Bürgerschaft dieser Vorlage zugestimmt.

Folgende Sondergebietstypen sind geplant:

  • SO Wissenschaft, Forschung und Technologie“ (WFT): Flächen für Institute, wissenschaftsnahe Unternehmen sowie Ausgründungen
  • SO Kultur, Bildung, Kreativwirtschaft (KBK): Flächen für Bildungsträger, kulturelle und soziokulturelle Einrichtungen sowie Freiberufler und Gewerbetreibende mit kreativer Ausrichtung ihrer Dienstleistung oder Gewerbes.
  • SO Quartiersgarage und SO Tiefgarage

Darüber hinaus sind Flächen für eine allgemeinbildende städtische Schule mit Sportflächen und Hort, für eine Moschee sowie den Interkulturellen Garten vorgesehen bzw. möglich.

In den inneren Gebietsteilen sollen Wohngebiete entstehen. Nach Ansicht der Planer lässt das Maß der baulichen Nutzung aufgrund der zentralen Lage unweit des Hauptbahnhofes einen verdichteten Geschosswohnungsbau zu.

Im Nordosten ist die noch aktive Kleingartenanlage Pütterweg überplant, konkret mit Grünflächen, die bei Starkregen auch der Überschwemmung dienen sollen, sowie mit Flächen für Gewerbe.

Die Forderung nach Prüfung des Erhalts wenigstens einiger Gärten lag angesichts der Grünplanungen auf der Hand, ebenso wie die Forderung, dass Kleingärten erst bei Vorliegen von Bauanträgen geräumt werden sollten. Einen entsprechenden Antrag lehnten Verwaltung und Bürgerschaft Mitte September ab.

Ob es wie 2019 zu erneuten Einwendungen gegen den B-Plan kommt, die Berücksichtigung finden müssen, ist offen. Die Stadt hofft auf einen Satzungsbeschluss Mitte 2026.

Als Südstädter dürfen wir somit gespannt bleiben, wann die ersten Bagger rollen. Noch jedenfalls ist die teure Erschließung des Gebietes nicht gesichert, und ob sich Wohnungsgesellschaften finden, die in Zeiten erhöhter Baukosten Projekte angehen wollen, ist ungewiss.

Eines aber steht jetzt schon fest: Die Kleingärten auf dem Groten Pohl hätten noch viele Jahre bleiben können.

Dr. Sybille Bachmann, Vorsitzende Ortsbeirat Südstadt